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Hakenkreuze, Blut und Analsonden – Zensur in Deutschland

Des Deutschen größtes Pläsier ist es, sich Regeln vorgeben zu lassen und diese anschließend penibelst zu befolgen. Sonst würde das Land ja in feuriger Anarchie zugrunde gehen, das weiß hier jeder. Auch Zensurforscher Roland Seim weiß das: “Der Deutsche mag es offenbar gern geregelt. Die Lösung komplexer Problematiken wird häufig an Staatsorgane delegiert.[1]

Es ist kein Geheimnis, dass Deutschland das mit Abstand strengste Land ist, wenn es um Jugendschutz geht. Gleich zwei Institutionen nehmen sich der Überprüfung und Klassifizierung von Videospielen an. Zuerst haben wir die USK (“Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle“): Diese ehrenamtlichen Jungs und Mädels spielen seit 1994 jedes Spiel und überlegen sich anschließend, ab welchem Alter Kinder und Jugendliche in den Genuss des bewerteten Titels kommen sollten. Die bunten Aufkleber, die dabei bereits auf dem Cover des Spiels darauf hinweisen, sind seit 2003 sogar bindend. Das bedeutet: Wer ein Spiel kaufen möchte, der muss per Ausweisvorlage und einhergehender Alterskontrolle nachweisen, dass er das rechtlich auch darf.

Problematisch wird es, wenn die Prüfer der USK zu keinem Ergebnis kommen und selbst nicht das “Ab 18”-Siegel vergeben können. Dann tritt nämlich die zweite Institution auf den Plan, die bei den Antragsstellern (sprich: den Spieleherstellern) wohl die unbeliebteste ist: Die BPjM. Döö-Dööö-Dööööm!

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ist nämlich der Prüferkreis, der entscheidet, ob ein Spiel auf den “Index” kommt oder nicht. Indizierte Titel dürfen weder beworben noch an Jugendliche verkauft werden – und das 25 Jahre lang ab dem Zeitpunkt der Indizierung. Ist diese Frist abgelaufen, wird der Titel entweder von der schwarzen Liste genommen oder erfährt ein erneutes Verfahren zur Bestimmung der Jugendgefährdung.

Aber die Spielehersteller sind nicht auf den Kopf gefallen. Um deutschen und europäischen Richtlinien entgegenzukommen und das Gusto der Prüfer zu erlangen, wird seit je her zu drastischen Maßnahmen gegriffen: Die Selbstzensur. Döö-Dööö-Dööööm!

Vielen Spielern rollen sich alleine bei der Erwähnung des Wortes die Zehennägel auf! Zensur, ein Unding! Das mag in den meisten Fällen so sein, betrachtet man allerdings Einzelfälle, die beispielsweise gegen bundesweite Gesetze verstoßen, ist solch eine Selbstzensur unabdingbar. Im Falle der Darstellung von Hakenkreuzen, die in Deutschland untersagt ist, würde ein Spiel sogar Gefahr laufen, nach §§ 86a, 86Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 des Strafgesetzbuches (“Verwendung nationalsozialistischer Kennzeichen”) Käufer des Spiels straffällig zu machen. Allerdings lediglich in Videospielen; Bücher und Filme gelten als Kunst, ergo ist hier die Darstellung des umstrittenen Symbols in Ordnung.

Dieser Passus wurde wohl auch Ubisoft zum Verhängnis, denn erfahrungsgemäß sparen die Macher von South Park nicht an Nazisymbolik und Witzen über religiöse Gruppen. The Stick of Truth, das neueste Spiel auf der flachwitzigen Welt um Cartman und Co. wird deswegen nur zensiert nach Europa kommen. Hakenkreuze, Abtreibungs-Minispiele und Gags über Analsonden werden ergo nicht über unsere Bildschirme flackern. Aber mal ehrlich: Das klingt so dämlich, ich bin nicht sicher, ob ich das überhaupt sehen will.

Auch Call of Duty – Black Ops erlebte eine Hakenkreuz-Zensur, die sich aber nicht auf das Spielgeschehen auswirkte. Hier wurden die bösen Symbole einfach durch Eiserne Kreuze ausgetauscht – eine Maßnahme, die man immer häufiger zu Gesicht bekommt. Allerdings hat die Selbstzensur in diesem spezifischen Fall zur Folge, dass es verschiedene Verkaufsversionen des Spiels gibt. Die ungeschnittene PEGI-Version, die in Deutschland nicht erhältlich ist, aber durch Versandhändler gegen Altersnachweis erworben werden kann, die deutsche PEGI-18-Version ohne Hakenkreuze, dafür mit Blut und die deutsche USK-18-Version, die sämtliche nötige Zensuren und Schnitte enthält. Das sorgt für mehr Verwirrung, als angebracht wäre.

Noch verwirrender wird es aber, wenn gleich ganze Spielszenen fehlen oder das gesamte Spielkonzept bis zur Unkenntlichkeit verändert wird wie im Rennspiel “Carmageddon“, in dem Passanten kurzerhand zu Robotern umgewandelt wurden, da ein essenzieller Teil des Spiels daraus besteht, diese mit dem eigenen Fahrzeug zu überfahren. Andere Hersteller ändern die Farbe von herumspritzendem Blut einfach von rot auf grün oder entfernen dieses gleich komplett.

Nun stellt sich aber die Frage: warum? Sind die deutschen Instanzen, die eine Einstufung vornehmen so empfindlich, was Blut angeht? Man fragt sich außerdem, wie viel Blut und Gewaltdarstellung noch in Ordnung ist, besonders bei Spielen, die ohnehin keine Jugendfreigabe erhalten. Wenn der Titel ab 18 ist, wieso muss dann trotzdem die Zensurschere angesetzt werden? Besonders bei “Lappalien” wie abgetrennten Extremitäten, was mitunter sogar merklich am definierten Spielprinzip nagt.

Auf der anderen Seite: Warum legen viele Spieler so viel Wert darauf, möglichst die Originalversion in den Händen zu halten? Selbst der kleinste Unterschied wird bemängelt, Video- und Fotobeweise angefertigt und dem Hersteller vorgelegt. Ein Unding, diese Zensur.

Und genau beim Nachdenken über die oben genannten Fragen erkennt man das Problem: Weder der Gewaltgrad innerhalb von Spielen, noch der Blutdurst der Käufer sind das Problem, sondern die sehr subjektive Betrachtungsweise der USK-Prüfer. Man hat fast das Gefühl, als könne hier kein gesunder Mittelweg gefunden werden zwischen dem, was erwachsenen Spielern, die das achtzehnte Lebensjahr bereits vollendet haben, zuzumuten ist, und entscheidenden Einschnitten im Spiel.

Wie seht ihr das? Sollte alles ungeschnitten nach Deutschland kommen? Welchen Spielen merkt man die Selbstzensur besonders an? Und welche Spiele sind euch selbst danach noch zu krass?

 Quellen:
[1] http://www.taz.de/!32271/
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